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AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bradley's Dance Studio, nachfolgend Tanzstudio

1. Die Tanzkurse werden wöchentlich mit einer Tanzstunde unterrichtet. Die Dauer beträgt 60 Minuten. Bei Kursen für Kinder 45 Minuten, bei Kursen für Kleinkinder 30 Minuten.

Die Tanzkurse finden in den Räumlichkeiten der Tanzschule Reetzstraße 50, 76327 Pfinztal statt. 
 

2. Der monatliche Betrag richtet sich nach der Anzahl der besuchten Kurse und ist auch während der Ferien zu bezahlen. Die Ferien richten sich nach dem Ferienkalender von Baden-Württemberg. Während der Ferien findet im Normalfall kein Unterricht statt. 
 

3. Der monatliche Betrag ergibt sich aus der jeweiligen gültigen Preisliste und ist am 5. eines jeden Monats fällig. Der Beitrag wird von der Tanzschule per Einzugsermächtigung erhoben. Bei nicht Einlösung der Lastschrift sind die entstehenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5,00€ vom Teilnehmer zu tragen. Eine weitere Teilnahme am Unterricht ist erst nach Begleichung der offenen Beträge möglich. 

Eine Rückerstattung der Beiträge wegen nicht Teilnahme ist nicht möglich. 

4. Im Falle einer Preiserhöhung erfolgt eine schriftliche Mitteilung. 

5. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen auf Monatsende. Eine Kündigung kann auch für einzelne Kurse erfolgen. Kündigungen sind schriftlich einzureichen. 

6. Bei Ausfall einer Tanzstunde wird diese an einem Termin, der durch die Tanzschule festgelegt wird, nachgeholt. Auf Belang der Kursteilnehmer wird, wenn möglich, Rücksicht genommen.

7. Um einen erfolgreichen Unterricht zu gewährleisten, beginnt der Unterricht pünktlich und ggf. in entsprechender Kleidung. 

8. Für mitgebrachte Kleidung, Geld und Wertgegenstände übernimmt die Tanz-schule keine Haftung.

9. Schäden die durch die Teilnehmer verursacht werden, gehen zu Lasten des Teilnehmers. 

10. Den Anweisungen der Lehrkraft ist Folge zu leisten. Das nicht beachten kann den Ausschluss vom Unterricht nach sich ziehen. Eine Entschädigung erfolgt nicht. 

11. Die in der Tanzschule einstudierten Tänze unterliegen dem Urheberrecht. Eine Aufführung ist nur mit Zustimmung der Tanzschule möglich.

12. Die Tanzschule behält sich die Rechte der veröffentlichten Fotos der Tanzschule vor. Vor einer Verwendung und / oder Vervielfältigung muss die Zustimmung der Tanzschule eingeholt werden.

13. Für die veröffentlichten Fotos der ggf. minderjährigen Personen wurde die Einverständnis der jeweiligen Eltern eingeholt. 

Vor der Veröffentlichung von Fotos, die in Zusammenhang mit der Tanzschule entstanden sind (z.B. bei Aufführungen), muss erst die Einverständnis der jeweiligen Eltern, sowie der Tanzschule eingeholt werden. 

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